Notar

Notarkosten – Mit diesen Kosten sollten Sie beim Hauskauf rechnen

Welche Rolle nimmt eigentlich der Notar beim Kauf- bzw. Verkaufsprozess einer Immobilie ein? Diese Frage stellt man sich als ‚Immobilien-Neuling‘ nicht selten. Der Grund für diese Fragestellung ist dabei so deutlich wie einleuchtend: Man möchte beim Kauf so viel sparen wie möglich. Die anfallenden Notarkosten scheinen das Kostenvolumen auf den ersten Blick zunächst unnötig aufzublähen.
Allerdings sei an dieser Stelle gesagt, dass ein Notar für den Verkaufsprozess von höchster Bedeutung ist! Denn nur wenn ein Notar die Kaufverträge entsprechend ’notariell beurkundet‘, wird der Vertrag rechtskräftig. Die anfallenden Notarkosten tun also schon ganz anders ‚weh‘, wenn man bedenkt, dass sie der letzte Meilenstein auf dem Weg zum ‚Traum vom Eigenheim‘ sind.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Hausverkauf?

Zunächst einmal: Die Betreuung/Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags durch einen Notar ist in Deutschland verpflichtend. Nirgendwo wird man also – abgesehen von einer Zwangsversteigerung – einen Hauskauf bzw. -verkauf entdecken, der nicht durch das Beisein eines Notars betreut wurde. Dabei nimmt der Notar selbst eine zentrale Rolle im Verkaufsprozess ein. Er sorgt dafür, dass der Kaufvertrag den gesetzlichen Kriterien entspricht und ist von Beginn an dafür verantwortlich, die beiden Vertragsparteien unabhängig und transparent über die Details des Vertrags aufzuklären. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags endet die Arbeit des Notars allerdings noch nicht. Denn nach dem Vertragsabschluss überwacht der Notar die Korrektheit der vereinbarten Zahlungen und sorgt dafür, dass die benötigte Eintragung in das Grundbuch getätigt wird. Sollte es außerdem von Nöten sein, weitere Genehmigungen seitens der Behörden einzuholen, ist im Regelfall auch hierfür der Notar zuständig. Die Notarkosten decken also eine Reihe von Aufgaben ab, die der Notar im Zusammenhang mit dem eigenen Immobilienkauf erledigt.

Welche Kosten fallen für einen Notar an?

Jede Dienstleistung des Notars, die er während dem Kauf bzw. Verkauf tätigt, wird entsprechend vergütet. Zur Berechnung des Preises für jene Dienstleistungen orientiert sich der Notar an einer für ihn gültigen Gebührentabelle. Dies bedeutet außerdem, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Notar anfallen, nicht verhandelbar sind. Vielmehr sind sie gesetzlich geregelt.
Wie hoch die Gebührensätze jeweils ausfallen, orientiert sich in allererster Linie am Kaufpreis selbst. Je höher der Kaufpreis für das Grundstück inklusive Immobilie ist, desto höher werden auch die Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Notar anfallen.

Selbstverständlich addieren sich die Kosten mit jeder Tätigkeit, die der Notar für einen selbst ausüben muss.

Notarkosten zählen grundsätzlich zu den Nebenkosten beim Hauskauf und unterliegen daher, wie auch die Gutachterkosten, entsprechend der Umsatzsteuer.

Wer zahlt beim Hauskauf für den Notar?

In erster Linie ist es der Käufer, der den Großteil der Notarkosten trägt. Ob und inwiefern sich der Verkäufer an den Kosten für den Notar beteiligt, wird von beiden Parteien vor dem eigentlichen Vertragsabschluss geregelt. So entsteht (Rechts)Sicherheit auf beiden Seiten.

Obgleich der Käufer den Großteil der Notarkosten trägt, sind interessanterweise beide Vertragsparteien dafür verantwortlich, dass die Kosten für den Notar auch beglichen werden. Beide Parteien sind per Gesetz sogenannte ‚Kostenschuldner‘. Dies bedeutet in der Praxis nichts weiter, als dass der Verkäufer beispielsweise gegebenenfalls die Schulden zu begleichen hat, wenn der Käufer aus irgendeinem Grund zahlungsunfähig wird oder zahlungsunwillig. Auch für den Gesetzgeber haben die Notarkosten also eine gewisse Priorität. Tritt jedoch eine Kaufvertragspartei an Stelle der anderen Kaufvertragspartei gegenüber dem Notar für die Kostenschuld ein, besteht im Innenverhältnis, also gegenüber der Kaufvertragspartei, die eigentlich zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre, ein Erstattungsanspruch.

Ist die Betreuung durch einen Notar verpflichtend?

Auch diese Frage ist berechtigt, in Deutschland allerdings recht klar geregelt. So ist es egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder eine neue Immobilie kaufen möchten. Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass in beiden Fällen immer (!) ein Notar in den Prozess miteinbezogen wird. Dieser sorgt nämlich nicht nur dafür, dass der spätere Vertrag die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, sondern von Beginn an auch für Klarheit hinsichtlich des Vertrags auf beiden Seiten. Dies kann sich vor allem für unerfahrene Käufer, die sich beim Verkauf mit erfahrenen ‚Immobilienhaien‘ konfrontiert sehen, extrem lohnen! Von daher sollten die Notarkosten in keinem Fall als unnötige Mehrkosten, sondern als wichtiger Teil des Ganzen gesehen werden!

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